Leistungen

Die Logopädie umfasst vier zentrale Behandlungsfelder: Sprache, Sprechen, Stimme und Schlucken. Innerhalb dieser Bereiche können sich vielfältige Störungen zeigen, die sich in ihrer Form, Ausprägung und dem damit verbundenen persönlichen Leidensdruck stark unterscheiden. Sind mehrere Bereiche gleichzeitig betroffen, sprechen wir von komplexen Störungen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein – von angeborenen Faktoren (wie Syndromen oder Behinderungen) bis hin zu erworbenen Ursachen (beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Hörstörungen). Auch Umwelteinflüsse sowie organische oder funktionelle Probleme können eine Rolle spielen. Oftmals liegt eine Störung in der Verarbeitung, Organisation oder dem Abruf sprachlicher Informationen vor, die zusätzlich durch äußere Faktoren beeinflusst werden kann. Daher ist auch das soziale Umfeld der Betroffenen von Bedeutung. Eine eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit kann erhebliche Belastungen verursachen, und unbehandelte Störungen können zu Ausgrenzung im Alltag, in der Bildung und im Beruf führen. Zum Glück bietet die Logopädie eine breite Palette wissenschaftlich fundierter Behandlungsmethoden und Therapieansätze, um sowohl die Symptome als auch die zugrundeliegenden Ursachen effektiv zu behandeln.

Kinder und Jugendliche

Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Störungsbilder vor, die bei Kindern und Jugendlichen auftreten können. Besonders im Kindes- und Jugendalter ist eine ganzheitliche Betrachtung wichtig, da Bereiche wie Aufmerksamkeit, Konzentration sowie Fein- und Grobmotorik eng mit der Sprachentwicklung verknüpft sind und daher unterstützend in die Therapie einfließen können.

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Aussprachestörungen
  • Myofunktionelle Störungen
  • Auditive Verarbeitungs- u. Wahrnehmungsstörungen
  • Verbale Entwicklungsdyspraxie / Sprechapraxie
  • Kindliche Stimmstörungen
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Stottern
  • Poltern
  • Mutismus
  • Sprachliche Beeinträchtigung bei Behinderung
  • Sprachliche Beeinträchtigung bei Hörstörungen

Erwachsene

Die Erwachsenentherapie in unserer Praxis ist stark alltagsorientiert, um eine schnelle Linderung von Symptomen und eine gezielte Verbesserung der Beschwerden zu erreichen. Wir arbeiten eng mit unseren Patient*innen zusammen, um gemeinsam Therapieziele festzulegen und zu verfolgen. Hausbesuche können nach Absprache vereinbart werden.

  • Aphasie
  • Dysarthrie
  • Sprechapraxie
  • Stimmstörungen
  • Schluckstörungen
  • Stottern
  • Poltern
  • Myofunktionelle Störungen
  • Aussprachestörungen
  • Rhinophonie (Näseln)
  • Sprachliche Beeinträchtigung bei Behinderung
  • Sprachliche Beeinträchtigung bei Hörstörungen

Rezept und Kosten

In der Regel beginnt der Weg zur logopädischen Therapie mit einer ärztlichen Verordnung. Diese kann von verschiedenen Fachärztinnen ausgestellt werden, darunter Kinderärztinnen, HNO-Ärztinnen, Kieferorthopädinnen, Zahnärztinnen, Pädaudiologinnen, Neurolog*innen und anderen. Auch Beobachtungen von Erziehenden bezüglich sprachlicher Auffälligkeiten bei Kindern können ein erster Hinweis sein. Sind Sie unsicher, ob für Sie oder Ihr Kind Therapiebedarf besteht? Gerne bieten wir Ihnen eine einmalige, fachliche Einschätzung an, um die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung zu beurteilen. Auch für diese erste Einschätzung benötigen Sie ein Rezept. Ein Rezept umfasst üblicherweise zehn Therapieeinheiten à 45 Minuten, wobei auch Verordnungen über 30 oder 60 Minuten möglich sind.

1. Feststellung des Behandlungsbedarfs

Ihr behandelnder Arzt oder Ihre Ärztin diagnostiziert im Rahmen einer Untersuchung die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen und stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung – ein Rezept für die Logopädie – aus.

2. Kontaktaufnahme mit unserer Praxis

Sie nehmen Kontakt zu uns auf und werden in unsere Warteliste aufgenommen.

Gut zu wissen: Über unser Online-Kontaktformular können Sie sich bequem und automatisiert in unsere Warteliste eintragen.

3. Rezeptabholung

Sobald ein passender Termin gefunden und verbindlich vereinbart wurde, holen Sie das Rezept in Ihrer Arztpraxis ab.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass ein Rezept für die logopädische Therapie maximal 28 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig ist.

4. Erstgespräch in unserer Praxis

Zum vereinbarten ersten Termin bringen Sie bitte das ausgestellte Rezept sowie Ihre Versichertenkarte mit. Bei Patient*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.

Informationen für gesetzlich versicherte Personen (GKV)

Patient*innen unter 18 Jahren

Die Kosten für ein logopädisches Rezept werden von der Krankenkasse vollständig übernommen.

Patient*innen über 18 Jahren

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt 90% der Therapiekosten. Die verbleibenden 10% sind als Eigenanteil gesetzlich vorgeschrieben und müssen von Ihnen getragen werden. Zusätzlich fällt eine Rezeptgebühr von 10€ an.

Diesen Betrag (10% Eigenanteil + 10€ Rezeptgebühr) begleichen Sie direkt bei uns. Die weitere Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir.

Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei chronischen Erkrankungen) besteht die Möglichkeit, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Von der Zuzahlungspflicht ausgenommen sind in der Regel Versicherte der:

  • Gemeindeunfallversicherungen
  • Berufsgenossenschaften
  • Freien Arzt- und Medizinkasse
  • Postbeamtenkrankenkasse (A-Mitglieder)
  • Freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesgrenzschutz)
  • Bewohner*innen von Pflegeheimen

Informationen für privat versicherte Personen (PKV)

Rezept erforderlich

Auch als Privatpatient*in benötigen Sie ein Rezept für die logopädische Therapie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin, da es sich um ein verschreibungspflichtiges Heilmittel handelt.

Kosten der Behandlung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine festen Gebührenordnungen zwischen Privatversicherten und Logopäd*innen. Die Vergütung wird von jeder logopädischen Praxis im Rahmen eines individuellen Behandlungsvertrages festgelegt. Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) findet keine Anwendung. Eine Orientierung kann jedoch der Multiplikationsfaktor der GOÄ bieten (passive Anwendungen: 1,8-fach, aktive Behandlungen: 2,3-fach). Der aktuelle Satz unserer Praxis liegt bei 1,4.

Kostenübernahme durch Ihre Privatkasse

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welchem Umfang die Kosten für Ihr Rezept bzw. die logopädische Therapie übernommen werden. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Der in unserer Praxis festgelegte Vergütungssatz für Privatpatient*innen bleibt davon unberührt. Gerne stellen wir Ihnen vor Therapiebeginn unsere Vergütungsvereinbarung zur Prüfung durch Ihre Krankenkasse zur Verfügung.